M3E Team

23. Nov. 2020 · 3 min read

Das richtige Signal: Innovationsprämie bis 2025 verlängert

Seit dem 1. Juli 2020 wird der Elektroauto-Kauf zusätzlich zum Umweltbonus mit der Innovationsprämie gefördert. Die attraktiven Prämien sind ein großer Erfolg, die Zulassungszahlen von E-Pkw steigen stark an.
Jetzt hat die Bundesregierung die Verlängerung der ursprünglich bis Ende 2021 befristeten Innovationsprämie beschlossen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des kippenden Kumulierungsverbots eine hochinteressante Entwicklung für Privatpersonen und Unternehmen.

Kaufanreize für E-Autos zeigen Wirkung

Beim sogenannten Autogipfel hat die Bundesregierung am 17.11.2020 weitere drei Milliarden Euro bereitgestellt, um die Automobilindustrie beim Strukturwandel zu unterstützen. Ein wesentlicher Teil der neuen Fördergelder, rund eine Milliarde Euro, fließt in die Verlängerung der Innovationsprämie bis zum Jahr 2025. Der Umweltbonus wurde bereits Anfang des Jahres bis 2025 verlängert. Somit können Käufer von Elektroautos und Plug-in-Hybriden auch in den kommenden 5 Jahren die kombinierte Förderung von Umweltbonus und Innovationsprämie beantragen – bis zu 9.000 Euro für ein vollelektrisches Fahrzeug.
In ihrem Beschluss spricht die Bundesregierung davon, dass die Förderung auf den elektrischen Antrieb fokussieren soll. Plug-in-Hybride können die verlängerte Innovationsprämie ab 2022 demnach nur in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens 60 Kilometer elektrische Reichweite aufweisen, ab 2025 mindestens 80 Kilometer – der Umweltbonus formuliert allerdings ohnehin die gleichen Anforderungen.

Kumulierungsverbot aufgehoben: Umweltbonus mit weiteren Förderungen kombinieren

Wir erwarten, dass sich der bereits eingeleitete Mobilitätswandel durch die nun verlängerten Kaufprämien für Elektroautos in erhöhtem Tempo vollzieht. Wichtig in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist das am 16. November 2020 aufgehobene Kumulierungsverbot – das zwar nicht bedingungslos abgeschafft wurde, aber nun kann jeder einzelne Fördermittelgeber eine Kompatibilitätsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abschließen, was bereits in immerhin zwei Fällen geschehen ist und in weiteren Fällen in Kürze geschehen dürfte. Somit können Umweltbonus und Innovationsprämie im gegebenen Fall mit regionalen Förderungen kombiniert werden, was den Umstieg auf Elektroautos noch attraktiver macht.

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(Bild Ed Harvey Unsplash)

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