M3E Team

13. Okt. 2020 · 4 min read

So wird private Ladeinfrastruktur gefördert: Alles, was Sie wissen müssen

Jetzt steht es fest: ab Ende November 2020 wird auch der private Ladeinfrastruktur-Aufbau in Deutschland staatlich bezuschusst.
Das macht Sinn, denn ein Großteil der Ladevorgänge findet erfahrungsgemäß zuhause und am Arbeitsplatz statt, während die öffentliche Ladeinfrastruktur nur für rund 20 Prozent der Ladevorgänge verantwortlich zeichnet. Die staatliche Förderung privater Ladepunkte – in der Regel handelt es sich hier um „Wallboxen“ genannte Wandlader – wird sich positiv auf die Attraktivität von Elektroautos auswirken und somit die Verkehrswende beschleunigen.
Ab dem 24.11.2020 kann der „Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ bei der KfW Bank beantragt werden. Privatpersonen erhalten bei Bewilligung pauschal 900 Euro für den Kauf und die technische Einrichtung einer neuen Wallbox, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bundesregierung hat 200 Millionen Euro für dieses Förderprogramm zur Verfügung gestellt. Für die Umsetzung dieser Fördermaßnahme ist die neue Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur verantwortlich.

Diese Voraussetzungen gelten für eine Förderung von privaten Wallboxen

  • Der Ladepunkt muss 11 kW Leistung aufweisen. Es kann auch eine Wandladestation mit mehr Ladeleistung gekauft werden, dann muss diese jedoch von einem Fachbetrieb auf 11 kW begrenzt werden. Für eine Wallbox mit 11 kW Leistung wird ein Starkstrom-Anschluss benötigt.
  • Die Wallbox muss über eine intelligente Steuerung verfügen, damit sie mit dem Stromnetz kommunizieren und interagieren kann.
  • Die Gesamtkosten für den privaten Ladepunkt, den Anschluss durch einen Fachbetrieb sowie evtl. notwendige weitere Installationsarbeiten müssen sich auf mindestens 900 Euro belaufen.
  • Die Wallbox muss mit Ökostrom betrieben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom mit der eigenen PV-Anlage selbst erzeugt wird oder ob es sich um grünen Strom eines Energieanbieters handelt.
  • Die Förderung privater Ladestationen bezieht sich nur auf bestehende Wohngebäude. Sie kann nicht für Neubauprojekte beantragt werden.
  • Der Förderantrag muss vor dem Kauf des Wandladers eingereicht werden.
Bitte beachten Sie:
  • Der „Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ wird pro Ladepunkt ausgezahlt. Wenn die privat genutzte Ladestation über 2 Ladepunkte verfügt, sind beide förderwürdig, sofern die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wallboxen müssen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Lassen Sie die Wallbox-Installation unbedingt von einem Fachbetrieb durchführen.

Förderung privater Ladeinfrastruktur: Wer darf Anträge stellen?

Mit dem neuen Förderprogramm soll ausschließlich der Aufbau von Ladestationen in bzw. an Wohnhäusern subventioniert werden. Antragsberechtigt sind:
  • Eigentümer,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • Vermieter,
  • Mieter.
Bitte beachten Sie:
  • Mieter müssen die Kosten selbst tragen und bei Beantragung des Zuschusses eine Einverständniserklärung des Vermieters vorlegen.
  • Im September 2020 hat der Bundestag das Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz beschlossen. Daraus lässt sich für Mieter ein Rechtsanspruch auf eine Ladestation ableiten. Das Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz soll zum 1.12.2020 in Kraft treten.
Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie Kirchen.

Wir unterstützen Sie beim Förderantrag

Gerne beraten wir Sie zur Förderung privater Ladeinfrastruktur. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie den gesamten Antragsprozess bis zur erfolgreichen Bewilligung des Zuschusses in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt.
(Bild Ansgar Scheffold Unsplash)

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