M3E Team

6. Okt. 2020 · 8 min read

Welmo ist zurück: Berlin fördert wieder

Seit dem 1. Oktober 2020 ist das Berliner Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) wieder aktiv.
Das Hauptstadt-Förderprogramm für die gewerbliche Elektromobilität wurde im Frühjahr ausgesetzt, weil die Nachfrage so groß war, dass bereits im März 2020 alle für das Jahr 2020 bereit gestellten Fördermittel (6 Millionen Euro) vorzeitig ausgeschöpft waren. Das Programm stellt einen wichtigen Baustein in den Bemühungen Berlins dar, bis zum Jahr 2050 die Kohlendioxidemissionen um mindestens 85 Prozent zu senken, bezogen auf die Werte im Jahr 1990.
Seit Beginn des Monats können nun kleine und mittlere Betriebe wieder Anträge stellen. Gefördert wird nicht nur die Anschaffung von Elektrofahrzeugen mit Schwerpunkt auf leichten Nutzfahrzeugen der Klasse N1 und Ladeinfrastruktur, sondern auch Beratungsleistungen, deren Kosten bis zu 100 Prozent übernommen werden – mehr dazu unten im Text. Die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop erklärt: „Mit unserem Förderprogramm greifen wir auch weiterhin Spediteuren, Handwerksbetrieben, Pflegediensten oder Logistikern unter die Arme, ihre Flotten zu modernisieren, kurbeln dabei unsere Konjunktur an und machen unsere Stadt sauberer, gesünder und leiser. Berliner Unternehmen leisten mit dem Umstieg auf elektrische Antriebe einen wichtigen Beitrag für die nachhaltige Mobilitätswende. Hierbei werden wir sie auch in Zukunft nicht alleine lassen.“

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Laut der Förderrichtlinie zum Programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ sind in Berlin tätige kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbständige antragsberechtigt, die
  • zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.
  • das geförderte Elektrofahrzeug überwiegend gewerblich, gemeinnützig oder freiberuflich nutzen.
  • einen Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin vorweisen können.
  • das geförderte Fahrzeuge mit mindestens 50 Prozent der jährlichen Fahrleistung in Berlin nutzen – die überwiegende Nutzung bei einer Tochter-Gesellschaft mit Betriebsstätte außerhalb Berlins ist nicht zulässig.
Dazu zählen unter anderem
  • Taxiunternehmen,
  • Handwerksbetriebe,
  • Fahrschulen,
  • Pflege- und Sozialdienste,
  • Kurier-Express-Paket-Dienste,
  • Lieferdienste und Transportunternehmen.
Außerdem sind laut Förderrichtlinie folgende Personen antragsberechtigt, die durch die Förderung eines Stromspeichers im Rahmen des Förderprogramm EnergiespeicherPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, der mit einer neu zu installierenden Photovoltaikanlage verbaut und an das Verteilnetz angeschlossen ist, die Eigenschaft als Gewerbetreibender erhalten und belegen können, dass mit dem geförderten Stromspeicher die geförderte Ladeinfrastruktur oder das geförderte Elektrofahrzeug versorgt wird.
Nicht antragsberechtigt sind Personen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Auch Antragstellende (bei juristischen Personen der Inhaber der juristischen Person), die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind, sind von einer Förderung im Rahmen des WELMO-Programms ausgenommen.

Was wird gefördert?

Das WELMO-Programm sieht u. a. eine Förderung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur vor:
  • Bei den E-Fahrzeugen liegt der Fokus der Fördermaßnahmen auf leichten Elektronutzfahrzeugen der Klasse N1, die ab einem Fahrzeugnettopreis von über 40.000 Euro mit 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro pro E-Fahrzeug gefördert werden. Dies stellt eine kräftige Erhöhung der Fördersumme dar. Gefördert werden nicht nur Neufahrzeuge, sondern auch Jahreswagen sowie Leasingfahrzeuge mit einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten. Außerdem werden Fahrzeuge entsprechend der Übersicht „Förderfähige elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge“ sowie zulassungspflichtige E-Zweiräder mit niedrigeren Summen bezuschusst. Nicht gefördert werden Pkw der Fahrzeugklasse M1, worunter konventionelle Pkw zur Personenbeförderung fallen.
  • Bei der Ladeinfrastruktur wird die Errichtung von stationären Ladestationen auf öffentlich zugänglichen als auch auf nicht öffentlich zugänglichen betrieblichen Flächen im Stadtgebiet Berlin gefördert, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. In Kombination mit dem bereits angesprochenen Förderprogramm EnergiespeicherPLUS kann die geförderte Ladeinfrastruktur auch auf privaten nicht-betrieblichen Flächen errichtet werden. Zudem ist es möglich, eine anteilige Förderung der Netzanschlusskosten zu beantragen. Die Förderhöhe beträgt bei Kauf oder Leasing 50 Prozent bzw. maximal 2.500 Euro für AC-Ladepunkte und maximal 30.000 für DC-Ladepunkte. Der Netzanschluss wird ebenfalls in Höhe von 50 Prozent gefördert bis maximal 5.500 Euro bei Anschluss an das Niederspannungsnetz und 55.000 Euro bei Anschluss an das Mittelspannungsnetz.

Auch Beratungsleistungen sind förderfähig

Der Umstieg auf Elektromobilität verlangt von Unternehmen eine sorgfältige Planung. Daher ist es für gewerbliche Anwender ratsam, vor der Anschaffung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur eine Beratung von Elektromobilitäts- und Fördermittelexperten in Anspruch zu nehmen. Diesem Umstand trägt die Neufassung des WELMO-Programms Rechnung, indem nun auch Beratungsleistungen zu den Themen E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Die Inanspruchnahme einer Beratung wird den Antragstellenden in der Förderrichtlinie explizit empfohlen. Die Beratung erfolgt nach anerkannten Qualitätsmaßstäben durch unabhängige und erfahrene Mobilitätsberatungsunternehmen, wie der M3E GmbH, die von der für die Umsetzung des Förderprogramms zuständigen IBB Business Team GmbH autorisiert sind.
Das geförderte Beratungsangebot setzt sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammen. Die Potenzialberatung wird zu 100 Prozent gefördert, die Realisierungsberatung zu 80 Prozent.
  • Die Potenzialberatung informiert über die Möglichkeiten der geförderten Antriebstechnologien sowie die individuellen Ladeinfrastruktur-Bedarfe. Am Ende wird eine konkrete Empfehlung ausgesprochen, welche E-Fahrzeuge und Ladestationen sich für das Unternehmen eignen. Die Potenzialberatung kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob und wie viele E-Fahrzeuge bzw. Ladepunkte tatsächlich angeschafft werden.
  • Die Realisierungberatung ist umfangreicher und tiefgehender. Analysiert werden die konkreten Bedarfe und Einsparpotenziale der Beratungsnehmer. Zudem wird aufgezeigt, wie die Elektrofahrzeuge inkl. Ladeinfrastruktur optimal in einen bestehenden Fuhrpark integriert werden können. Ein weiterer Schwerpunkt kann sein, wie lokal erzeugte, erneuerbare Energie für die eigene Ladeinfrastruktur nutzbar gemacht werden kann. Schließlich ist Raum für individuelle Schwerpunkte mit Bezug zum Förderschwerpunkt.
Haben Sie noch Fragen? Als anerkannte Berater stehen Ihnen die eMobility- und Fördermittelexperten von M3E gerne für Ihre geförderte Potenzial- und Realisierungsberatung zur Verfügung. Auf Wunsch übernehmen wir auch den gesamten WELMO-Antragsprozess bis zur erfolgreichen Bewilligung der Fördergelder. Kontaktieren Sie uns!
(Bild Daniel Brosch Unsplash)

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