M3E Team

19. Dez. 2022 · 6 min read

Die Entwicklung der Fördermittellandschaft 2023

Es existieren bis dato nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landes- und Kommunalebene weitreichende Fördermittelprogramme für den Umstieg auf Elektromobilität. Besonders der vom Bund initiierte und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltete Umweltbonus spielte 2022 hier mit seinen bis zu 6.000 Euro Fördersumme pro Fahrzeug eine entscheidende Rolle und zeichnete zusammen mit dem gleichzeitig ausgezahlten Herstelleranteil von bis zu 3.000 Euro für den rasanten Anstieg bei der Neuzulassung von Elektrofahrzeugen mitverantwortlich.
Wie entwickelt sich der Umweltbonus und mit ihm die Fördermittellandschaft aber im kommenden Jahr und was ist für Einzelpersonen und Unternehmen bei der Anschaffung eines E-Fahrzeugs zu beachten?

Der Umweltbonus 2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 9. Dezember 2022 mit der neuen „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ den Fahrplan für die vom Bund über die BAFA vergebenen Fördermittel für die Jahre 2023 und 2024 veröffentlicht. Die wohl wichtigste Neuerung besteht dabei ab 1. Januar 2023 aufgrund der konsequenten Ausrichtung des Umweltbonuses auf den Klimaschutz im kompletten Wegfall der Förderung für Plug-in-Hybride. Aber auch E-Fahrzeuge werden künftig niedriger gefördert als bisher. Das hängt vor allem mit dem inzwischen erreichten Hochlauf der Elektromobilität zusammen – die Bezuschussung sinkt demnach sukzessive desto stärker, je näher das Jahr 2035 rückt, aber auch je mehr E-Fahrzeuge sich bereits auf den Straßen bewegen. Dem entspricht das Förderbudget, das 2023 mit 2,1 Milliarden Euro beziffert sein wird, 2024 hingegen nur noch mit 1,4 Milliarden Euro.
Für Käufer:innen eines E-Autos bedeutet dies für 2023 konkret in Zahlen:
  • Die Fördersumme für den Neukauf eines E-Autos, das einen Nettolistenpreis (Basismodell) von bis zu 40.000 Euro hat, sinkt von den erwähnten bisherigen 6.000 Euro auf 4.500 Euro. Proportional dazu sinkt auch der Herstelleranteil von 3.000 Euro auf 2.250 Euro und bleibt damit stabil bei der Hälfte des Bundesanteils.
  • Ein Neuwagen mit einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro bis 65.000 Euro hingegen wird ab 2023 statt der bisherigen 5.000 Euro nur noch mit 3.000 Euro vonseiten des Bundes, anstatt der bisherigen 2.500 Euro nur noch mit 1.500 Euro seitens des Herstellers bezuschusst.
Auch bei der Höhe der Fördersumme wird demnach der Maxime gefolgt, den Umweltbonus mit der inzwischen signifikant höheren Förderung für kleinere Modelle stringent auf den Klimaschutz auszurichten. Dem entspricht ebenfalls das weitere Vorgehen 2024: Eine Förderung (von 3.000 Euro Bundesanteil und 1.500 Euro Herstelleranteil) ist dann nur noch für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von max. 45.000 Euro vorgesehen. Neukäufer:innen müssen sich obendrein darauf einstellen, dass der Fördertopf von 2,1 Milliarden Euro eventuell nicht für das gesamte Jahr 2023 reichen wird – ob dann eine rechtzeitige Aufstockung erfolgt, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Eine komplette Auflistung der Umweltbonus-Fördersummen von Regierung und Hersteller auch für Leasingwagen findet sich detailliert aufgelistet sowohl in der Richtlinie (ebd., S. 4-5) als auch auf der BAFA-Website.
Von zentraler und gravierender Bedeutung ist darüber hinaus die Neuerung, dass ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen berechtigt sind, Förderanträge bei der BAFA einzureichen.
Insgesamt wird ab nächstem Jahr also ein überaus erfolgreiches Instrument für den Umstieg auf Elektromobilität, das allein 2022 mit einem Förderpool von 5,2 Milliarden Euro ausgestattet war, deutlich heruntergefahren. Schon allein die bis jetzt verfügbaren Zahlen für den Zeitraum des Jahres 2022 bis Oktober geben mit einem Eingang von mehr als 1,5 Millionen Anträgen (ca. 874.357 rein batteriebetriebene Autos, ca. 670.732 Plug-in-Hybride und 319 Brennstoffzellenfahrzeuge) überdies einen guten Aufschluss über die Durchschlagskraft des Programms.

KsNI-Förderprogramm bleibt bestehen

Während die Förderung für E-Autos (Klasse M1) also sinkt, bleibt das Förderprogramm für klimaschonende Nutzfahrzeuge und die dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur (KsNI) der Klassen N1 bis N3 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im kommenden Jahr aber bestehen und wurde gerade sogar bis 2026 verlängert. Neben den batterie- und brennstoffzellenbetriebenen Nutz- und Sonderfahrzeugen werden hier wie bisher auch weiterhin hybridelektrische N3-Nutzfahrzeuge in einer Weise bezuschusst, die die Abdeckung von 80 % der Investitionsmehrkosten gegenüber der reinen Verbrenner-Alternative vorsieht. Insgesamt befinden sich in diesem Fördertopf bis 2025 1,3 Milliarden Euro zur Anschaffung der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge sowie 6,3 Milliarden für den Auf- und Ausbau besonders von Ladeinfrastruktur.

Bedeutung auf Landes- und Kommunalebene steigt

In Zukunft wird sich besonders für Käufer:innen von E-Autos eine genaue Kenntnis der zusätzlich existierenden anderen Förderprogramme einzelner Länder und Kommunen immer mehr bezahlt machen. Ein Überblick über diese Fördermittellandschaft ist also einerseits für die optimale Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten zentral und unerlässlich, für Nicht-Experten jedoch andererseits nicht immer ganz einfach zu erlangen. Ob als Unternehmen oder Privatperson, öffentlicher Träger oder Verein: Die M3E GmbH steht Ihnen besonders an dieser Stelle mit Ihren langjährig profilierten Services zur Seite und recherchiert für Sie nicht nur die für Sie passenden Fördermittel, sondern übernimmt obendrein den kompletten Antragservice! Auch die Beantragung einer KsNI-Förderung übernehmen wir gern für Sie – kontaktieren Sie uns!

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