M3E Team

5. Aug. 2021 · 4 min read

Neues Förderprogramm für klimaschonende Sonder- und Nutzfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ein neues Förderprogramm für klimaschonende Nutzfahrzeuge sowie für die dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur veröffentlicht.
Gefördert wird der Erwerb von batterie- und brennstoffzellenbetriebenen Nutz- und Sonderfahrzeugen sowie von hybridelektrischen Nutzfahrzeugen. Diese sind im Vergleich zu konventionell betriebenen Fahrzeugen deutlich teurer in der Anschaffung. Neben Fördergeldern für Nutzfahrzeuge stellt der Bund auch Fördermittel für die erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur bereit. Besonders für Transportunternehmen könnte das Förderprogramm daher interessant sein.
Anträge auf Förderung von Nutz- und Sonderfahrzeugen gemäß des Förderaufrufs (Richtlinie KsNI) können ab 16. August 2021 9 Uhr bis zum 27. September 2021 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden. Der maximale Förderungsbetrag für Fahrzeuge, Infrastruktur und Machbarkeitsstudien umfasst je Antragsteller und Kalenderjahr 15 Millionen Euro. Fahrzeuge mit Förderungszuschuss müssen spätestens 12 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids angeschafft worden sein. Bei Tank- und Ladeinfrastrukturförderungen hat der Antragsteller 24 Monate für die Beschaffung Zeit.
Das Förderprogramm ist bis 2024 geplant und umfasst circa 1,6 Milliarden Euro für den Erwerb von E-Nutzfahrzeugen sowie weitere fünf Milliarden Euro für den Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur für ebendiese Nutzfahrzeuge. Der Förderaufruf ist Bestandteil des im Herbst 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030. Darin ist unter anderem festgeschrieben, dass bis 2030 ungefähr ein Drittel aller schweren Fahrzeuge im Güterverkehr vollelektrisch oder mit strombasiertem Kraftstoff fahren sollen. Der Einsatz von elektrisch betriebenen und Hybrid-Oberleitungs-Lkws soll dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen im Straßengüterverkehr deutlich zu reduzieren und die Ziele des Klimaschutzprogramms zu erreichen.

Förderberechtigte Fahrzeuge

Gefördert wird die Beschaffung der folgenden Sonder- und Nutzfahrzeuge:
  • Fahrzeuge der EG Klasse N1, N2 und N3 in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Mehrausgaben
  • Plug in- Hybride und Oberleitungs-Verbrenner-Hybridfahrzeuge der EG Klasse N3 in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Mehrausgaben
  • umgerüstete Diesel-Fahrzeuge der EG-Klassen N2 und N3 mit batterie- und brennstoffzellenelektrischem Antrieb in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Mehrausgaben

Auch Tank- und Ladeinfrastruktur förderfähig

Die Förderrichtlinie umfasst außerdem die für die Nutzfahrzeuge benötigte Tank- und Ladeinfrastruktur. Sowohl mobile als auch stationäre AC- und DC-Ladestationen werden mit 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Mehrausgaben gefördert. Die Beschaffung von Tank- und Ladeinfrastruktur ist allerdings an eine zeitgleiche Beschaffung von Fahrzeugen gebunden.
Auch Wasserstofftankstellen sollen künftig gefördert werden. In der zweiten Jahreshälfte 2021 soll es hierfür ein gesondertes Förderprogramm geben.
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Mit dem Förderprogramm für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI), sollen die Treibhausgasemissionen durch den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr reduziert werden. Dafür wird die Beschaffung von emissionsarmen Nutzfahrzeugen (Klasse N1, N2 und N3) und der notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur, mit 80% der Investitionsmehrausgaben bezuschusst. Außerdem wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien gefördert.
(Bild von Paul Brennan Pixabay)

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