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Das Förderprogramm KsNI ist eingestellt worden.

Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit uns und informieren Sie sich über aktuelle Alternativen und Fördermöglichkeiten!

Unser kostenloses Whitepaper "Alternativen zum KsNI-Förderprogramm"

Das Förderprogramm KsNI wurde unerwartet von der Bundesregierung beendet. Aktuell ist keine Einreichung neuer Förderanträge möglich. Wir informieren Sie daher umfassend zu alternativen Förderprogrammen.

Durch Anklicken von „Jetzt Whitepaper erhalten“ stimme ich zu, M3E die angegebenen Informationen zur Verfügung zu stellen, um das Whitepaper zu erhalten und über Updates zu Förderprogrammen informiert zu werden.

In den vergangenen beiden Förderaufrufen konnten wir bereits über 45 Mio. € an Fördermitteln für unsere Kunden generieren! Darüber hinaus waren 97 % unserer Antragstellungen erfolgreich!

Wer ist förderberechtigt?


Die Förderung richtet sich an Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine. Ebenso können Miet- und Leasinggebende eine Förderung beantragen.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?


In der Regel ist ein förderfähiges Fahrzeug ein Neu- oder Vorführwagen (max. Kilometerstand 10.000 km, einmalige Erstzulassung auf Händler bzw. Hersteller). Gefördert werden auch Bestands- oder Gebrauchtfahrzeuge, bei denen eine Umrüstung bereits vorgenommen worden ist oder werden soll.

Gefördert werden:
Anschaffung batterieelektrischer und brennstoffzellenbetriebener Nutzfahrzeuge (N1, N2 und N3)
Anschaffung der zu diesen Nutzfahrzeugen gehörenden Tank- und Ladeinfrastruktur
Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten der Nutzfahrzeuge

Fahrzeuge

590 €

+ 3 % Erfolgsprämie pro 10 Fahrzeuge

Jetzt beantragen

Kombi-Angebot

Häufig gebucht

1.090 €

+ 3 % Erfolgsprämie* pro 10 Fahrzeuge und Ladepunkte

Jetzt beantragen

Ladeinfrastruktur

690 €

+ 3 % Erfolgsprämie pro Standort und 10 Ladepunkte

Jetzt beantragen

* Die Erfolgsprämie beträgt 3 % der Netto-Gesamtfördersumme bei Bewilligung des Fördervorhabens.

Fördersummen für E-Fahrzeuge


Maximale Höhe der Förderung

Es werden maximal 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben für die Beschaffung der Fahrzeuge bezuschusst. Mit den Mehr-ausgaben ist die Differenz aus den Beschaffungs-kosten für ein herkömmliches Nutzfahrzeug (Euro 6) und denjenigen eines E‒Nutzfahrzeugs gemeint. Wir ermitteln diese Differenz anhand von Händler‒ und Herstellerangeboten für Sie.
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Beispielrechnung für einen BEV-Lkw

Nebenstehend schlüsseln wir Ihnen die eben dargelegte Rechenprozedur anhand einer Beispielrechnung zur maximalen Fördersumme eines BEV-Lkws (Klasse N3) auf.
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Umgerüstete Nutzfahrzeuge

Auch bei umgerüsteten Nutzfahrzeugen werden technologiebedingte Investitionsmehrausgaben zu 80 Prozent gefördert, nicht jedoch die Umrüstungsausgaben an sich. Für die Bestimmung der Fördersumme werden die technologiebedingten Investitions-mehrausgaben (Anschaffung- und Um-rüstungskosten) mit den Anschaffungskosten eines vergleichbaren Fahrzeugs mit her-kömmlichem Antrieb verglichen. Nebenstehend haben wir eine Beispielrechnung erstellt.

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Lassen Sie Ihre elektrischen Nutzfahrzeuge mit dem KsNI-Programm fördern.

Fördersummen für LIS


Für über das Förderprogramm angeschaffte Fahrzeuge (auch aus vorherigen Aufrufen) kann ebenfalls eine Förderung für die dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur (Konnexität) beantragt werden. Bei Miet- und Leasingverhältnissen ist eine Konnexität auch dann gegeben, wenn Miet-/Leasinggeber die Nutzfahrzeuge und Miet- /Leasingnehmer die Infrastruktur beschafft.

Ladeinfrastruktur

Gefördert werden Ladeinfrastruktur (LIS) für reine Batterieelektrofahrzeuge und von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Dies beinhaltet:
Investitionen in mobile und stationäre Normal- und Schnellladeinfrastruktur inklusive Ladepunkt
Transformer
Übergabestation
Herstellung und Erweiterung des Netzanschlusses sowie Pufferspeicher
Oberleitungsinfrastruktur ist mit dieser Richtlinie nicht förderfähig

Tankinfrastruktur

Gefördert wird Tankinfrastruktur für Wasserstoff-Brennstoffzellen-Lkw. Dies beinhaltet:
Um wasserstoffführende Teile wie Speicher und Verdichter vor mechanischer Beschädigung (bspw. durch Durchgangs-verkehr) zu schützen, sind auch Maßnahmen wie Poller und Schutzwände förderfähig.
Mobile Tankstellen (auf Trailern) und fest installierte Wasserstoff-Tankstellen. Dazu können je nach Konfiguration gehören Speicher (Drucktank oder Flüssigwasserstoffspeicher), Verdichter, Kühleinheit, Zapfsäule und Trailer.
Investitionen in Containerlösungen
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Profitieren Sie von der KsNI-Förderung für Ihre Tank- und Ladeinfrastruktur.

Förderung Machbarkeitsstudien


Auch die Erstellung einer Machbarkeitsstudie wird gefördert.

Die Ausgaben für die Studie werden mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Mit der Studie sollen die Einsatzmöglichkeiten von nachhaltigen Nutzfahrzeugen (N1 bis N3) näher untersucht werden.

Des Weiteren kann die Erstellung von Studien und Analysen zur Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für E-Fahrzeuge und der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur gefördert werden.

Die Vergabe der Zuschüsse für Machbarkeitsstudien verlaufen nach dem Windhundprinzip. Somit lohnt es sich bei der Antragsstellung schnell zu sein.
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Sichern Sie sich die Zulagen für Beratungskosten und für die Durchführung von Machbarkeitsstudien.

Unsere Preise — Ihre Vorteile


Komplette Antragstellung und Kommunikation mit den Behörden

Auf hohe Erfolgschancen optimierte Gestaltung der Anträge

Erprobter und mit 97 % sehr erfolgreicher Antragsservice

Überprüfung Ihrer Dokumente, Einreichung der Zwischennachweise

Bearbeitung von Unklarheiten bis zu drei Monate nach Bewilligung

Übernahme der Verwendungs-nachweise möglich

M3E ist mit einer Erfolgsquote von 97 % bei den Antragsstellungen Ihr perfekter Partner in Sachen KsNI!

Über unseren Antragsservice bereits bewilligte Fördermittel!

Besonderheiten


Zweckbindungsfrist
Es herrscht eine Zweckbindungsfrist. Das bedeutet in diesem Fall, dass das geförderte Fahrzeug bzw. die Infrastruktur für mindestens vier Jahre ununterbrochen auf den Zuwendungsempfänger zugelassen bzw. registriert sein muss.
Vorhaben, für die eine Förderung beantragt werden, dürfen vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. Somit dürfen keine verbindlichen Bestellungen oder Kaufverträge vor Bewilligung abgeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt bei der Anschaffung von herkömmlichen Nutzfahrzeugen, die nach dem Zuwendungsbescheid umgerüstet werden sollen.

Leasing und Miete von Fahrzeugen
Sowohl bei der Ladeinfrastruktur als auch bei Fahrzeugen gilt, dass eine Förderung von Leasingraten oder Mietkosten nicht möglich ist. Jedoch können Leasing- bzw. Mietgeberinnen eine Förderung beantragen. Wird die Förderung bewilligt, muss der Zuschuss über die Leasingrate oder die Mietkosten vollständig an den/die Kundin weitergeben werden.
Während der Zweckbindungsfrist (vier Jahre) können Fahrzeuge an bis zu zwei Leasingnehmer*innen verleast werden.

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