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Wer von der hohen Elektroauto-Kaufprämie profitieren will, muss einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen (lassen).

Viele Antragsteller nehmen dieses Verfahren als komplex und aufwendig wahr. Jüngste Medienberichte haben dies mit Zahlen untermauert: Demnach sollen 27 Prozent der Anträge vom BAFA nicht bewilligt worden sein. Oder anders ausgedrückt: Nur 73 Prozent der 234.805 bis Ende Juli 2020 gestellten Anträge auf Umweltbonus seien genehmigt worden, also nicht einmal drei von vier Anträgen!

Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage der FDP-Fraktion. Das BAFA hat den Bericht inzwischen dementiert und via Twitter mitgeteilt, dass die Ablehnungsquote aktuell bei rund 5 Prozent liege. Die Differenz zwischen diesen Zahlen lässt sich u. a. mit dem im Februar dieses Jahres erfolgten Wechsel vom zweistufigen zum einstufigen Antragsverfahren erklären. Seit der Einführung des einstufigen Verfahrens sei die Ablehnungsquote deutlich zurückgegangen, so das BAFA in seinem Tweet. 

Vorsicht: Nur ein Antrag pro Fahrzeug möglich

Gründe für Ablehnungen waren laut Ministerium bspw. Doppelanträge oder nicht konsistente Angaben seitens der Antragsteller. Allerdings wurde auch betont, dass bis dato noch nicht bewilligte Anträge nicht automatisch abgelehnt seien. So erkläre sich die relativ hohe Zahl der noch nicht bewilligten Anträge. Zehntausende Anträge sollen beim BAFA liegen und auf Bearbeitung warten, wovon ein hoher Teil auch Aussicht auf Bewilligung habe.

Aber auch Ablehnungen kommen regelmäßig vor. Eine weitere Ursache für einen nicht bewilligten Umweltbonus sind bspw. unvollständige oder fehlerhafte Leasingverträge – immer wieder kommt es vor, dass relevante Daten nicht korrekt aufgeführt werden, zum Schaden der Antragsteller. Daher lohnt es sich stets, die Unterstützung von Fördermittelexperten in Anspruch zu nehmen, um einen korrekten Antrag abzuschicken und die Bewilligungswahrscheinlichkeit damit zu erhöhen. Denn: es gibt nur einen Versuch. Wird der erste Antrag abgelehnt, kann zwar Einspruch erhoben, aber kein zweiter mehr für das betroffene Fahrzeug gestellt werden.

Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens des BAFA müssen Antragsteller bei einem Einspruch viel Zeit einkalkulieren. Umso wichtiger ist es, dass bereits der erste Umweltbonus-Antrag nicht nur berechtigt, sondern auch formal korrekt ist. Die Fördermittelexperten von M3E unterstützen Sie dabei: vom kompetenten Informationsgespräch bis zur Übernahme des kompletten Antragsverfahrens bis zur erfolgreichen Bewilligung. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf. https://m3e-gmbh.com/services/foerdermittel/antragsstellung