M3E Team

5. Aug. 2020 · 4 min read

Jetzt umsteigen: Befristete Förderung von E-Nutzfahrzeugen gestartet

Ab sofort stehen 50 Millionen Euro für die Anschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen bereit. Der aktuelle Förderaufruf zum Flottenaustausch richtet sich an Handwerksunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Bewerbungsfrist für die Förderung endet am 14.09.2020, die Fördermittel werden nach dem sogenannten Windhund-Prinzip vergeben – schnell sein lohnt sich also! Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Förderung von E-Transporter, E-Lkw und Co wissen müssen.

Welche Nutzfahrzeuge werden gefördert?

Mit dem Förderaufruf zum Flottenaustausch im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sollen Handwerks-, handwerksähnliche Unternehmen und KMU dabei unterstützt werden, zeitnah ihre konventionelle Flotte auf Elektro-Nutzfahrzeuge umzustellen. In diesem Zuge wird auch die Anschaffung betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur unterstützt, sofern sie mit einer im Rahmen dieses Aufrufs beantragten Fahrzeugförderung in einem zweckdienlichen Verhältnis steht. Gefördert werden nur straßengebundene, rein batteriebetriebene E-Fahrzeuge der europäischen Fahrzeugklassen N1, N2 und N3. Andere Fahrzeugklassen, Hybride und E-Fahrzeuge mit einer Antriebsbatterie auf Bleibasis sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden die Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem vergleichbaren, konventionell angetriebenen Fahrzeug. Gemäß den beihilferechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union sind Förderquoten bis zu 40 Prozent zulässig. Für KMU kann zusätzlich ein Bonus von 10 – 20 Prozent gewährt werden, wenn belegt werden kann, dass andernfalls das Vorhaben nicht realisiert werden kann.
Somit können Unternehmen E-Nutzfahrzeuge ohne Mehrkosten anschaffen. Die Fördermittel werden nach dem Windhund-Verfahren vergeben, also in der Reihenfolge des Einganges berechtigter und gültiger Anträge, bis die bereitgestellten Fördermittel aufgebraucht sind. Eine Mindestfördersumme existiert nicht, die maximale Fördersumme pro antragstellendem Unternehmen (inkl. verbundenen Unternehmen) beträgt 10 Millionen Euro.

Welche Unternehmen werden gefördert?

Anträge einreichen können Handwerksunternehmen sowie handwerksähnliche Unternehmen mit dem Nachweis einer Eintragung in der Handwerksrolle oder ins Gewerbeverzeichnis. Darüber hinaus sind kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition antragsberechtigt, sofern die jeweilige Kommune bestätigt, dass die Beschaffung der E-Nutzfahrzeuge im Rahmen der Umsetzung eines kommunalen E-Mobilitätskonzeptes bzw. eines vergleichbaren Projektes geschieht.

M3E unterstützt Sie gern bei der Beantragung!

Vor dem Hintergrund des stark eingegrenzten Bewerbungszeitraums sowie des komplexen Bewerbungsverfahrens kann die gültige Beantragung der Fördermittel zu einer echten Hürde für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe werden. Die Fördermittel-Experten von M3E beraten Sie gerne und kompetent zu allen Fragen rund um den aktuellen Förderaufruf für Elektronutzfahrzeuge und übernehmen auf Wunsch auch den gesamten Antragsprozess bis zur Bewilligung der Fördermittel.
Kontaktieren Sie uns gern für ein unverbindliches Angebot!

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