M3E Team

19. Feb. 2020 · 4 min read

Umweltzone: Grüne Plakette auch für Elektroautos?

Umweltzonen wurden eingeführt, um die Feinstaubbelastung in Innenstädten zu reduzieren. Indem emissionsstarke Fahrzeug ausgeschlossen werden, wollen Kommunen die verkehrsbedingte Luftbelastung vermindern und so die Luftqualität verbessern.
58 Umweltzonen gibt es aktuell in Deutschland, weitere sind in der Diskussion.
In 57 von 58 Umweltzonen in Deutschland ist das Einfahren nur mit einer Grünen Plakette erlaubt. Eine Grüne Plakette erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppe Euro 4 oder Euro 3 mit Partikelfilter. Die Plakettenpflicht gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Keine Plakette benötigen bspw. Motorrräder, landwirtschaftliche Zugmaschinen oder historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen. Man könnte annehmen, dass lokal emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektroautos mit E-Kennzeichen ebenfalls keine Plakette benötigen. Dem ist aber nicht so! Elektroautos benötigen eine Grüne Plakette, auf der das komplette Kennzeichen mit dem vorangestellten E eingetragen ist, andernfalls droht ein Bußgeld!

Was ist eine Umweltzone?

Laut Umweltbundesamt sind Umweltzonen "eine europaweite Form kommunaler Maßnahmen gegen verkehrsbedingte Luftbelastungen, wenn die Luftqualitätsgrenzwerte nach Gemeinschafts- oder Landesrecht nicht eingehalten werden. Es sind Gebiete in städtischen Agglomerationen, in denen das Befahren durch stärker emittierende Fahrzeuge verboten wird, (...) in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Fahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein. Ziel dieser Umweltzonen ist, dass die Schadstoffemissionen, die durch den Straßenverkehr verursacht werden, reduziert werden. Vorrangig geht es momentan darum, die Partikel und NOx-Emissionen zu senken."
Ohne eine gültige Plakette in eine Umweltzone zu fahren, ist eine Ordnungswidrigkeit, die derzeit mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro geahndet werden kann. Das gilt auch für Elektroautos, obwohl dies dem eigentlichen Sinn einer Umweltzone entgegenläuft. Wir haben das Umweltbundesamt gefragt, warum das so ist:
"Bundeseinheitliche Ausnahmen von der „Plakettenpflicht“ in Umweltzonen sind in Anhang 3 zur 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV; „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“) rechtlich geregelt. Elektrofahrzeuge sind in dieser nicht genannt und daher besteht für diese auch eine Pflicht zur Kennzeichnung, um Umweltzonen zu befahren. Eine entsprechende Ausnahme müsste durch eine Überarbeitung der entsprechenden Verordnung geregelt werden. Entsprechende Gründe für eine Nicht-Ausnahme von Elektrofahrzeugen müssten bei den für die Verordnung zuständigen Ministerien (inzwischen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)) erfragt werden und liegen dem Umweltbundesamt nicht vor", so ein Behördensprecher.
Ob in naher Zukunft eine Überarbeitung der entsprechenden Verordnung erfolgt, ist nicht bekannt. Bis es soweit ist, bleibt Elektroauto-Fahrerinnen und -Fahrern also nichts anderes übrig, als sich eine Grüne Plakette zu besorgen und auf ihr Null- oder Niedrigemissionsfahrzeug zu kleben.
Diskutiert wird derzeit auch eine Erweiterung der Plaketten und die Einführung einer Blauen Plakette für Fahrzeuge, die mindestens Euro 6 (im Realbetrieb) erfüllen. Elektrofahrzeuge würden dann ebenfalls unter diese Kategorie fallen.
Erhältlich sind die Plaketten bei den Zulassungsbehörden sowie bei den Einrichtungen, die nach § 47a Abs. 2 StVZO zur Durchführung von Abgasuntersuchung bemächtigt sind, wie TÜV, Dekra, und Co sowie AU-berechtigten Werkstätten. In einigen Städten wie Berlin kann die Plakette auch online beantragt werden.

Weitere Beiträge