M3E Team

12. Aug. 2021 · 5 min read

Bundestag beschließt Mindestziele zur öffentlichen Beschaffung "sauberer" Fahrzeuge

Der Bundestag hat das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entworfene Gesetz zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD) beschlossen. Die von der Europäischen Union vorgeschriebene Richtlinie hat als Ziel, saubere und energieeffiziente Straßenfahrzeuge zu fördern.
Sie sieht zudem eine Änderung in vergaberechtlichen Vorschriften vor. Durch das “Gesetz zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge” sollen durch den Straßenverkehr verursachte Schadstoffemissionen verringert werden und der Einsatz von klimafreundlichen Fahrzeugen im öffentlichen Sektor beschleunigt werden. Die öffentliche Hand soll hiernach als Vorbild für künftige Vorhaben im Sinne des Klimaschutzes dienen.
Inhaltlicher Kern des Gesetzes sind die vom Bund vorgeschriebenen und verpflichtenden Mindestziele für die Beschaffung klimafreundlicher Straßenfahrzeuge. Die Beschaffungsquoten gelten für den gesamten öffentlichen Sektor sowie für ausgewählte öffentliche Dienstleistungen, die in privater Hand sind (zum Beispiel Post- und Paketdienstleister, Stadtreinigung, Energie- und Wasserversorger). Das Gesetz tritt ab dem 2. August 2021 in Kraft und die Umsetzung wird im Rahmen von zwei Referenzzeiträumen gemessen. Der erste Referenzzeitraum geht vom 02.08.2021 bis zum 31.12.2025 und der zweite vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030.

Geltungsbereich der Mindestziele

Die Ziele gelten für die Beschaffung von emissionsarmen und -freien Pkws und leichten und schweren Nutzfahrzeugen, vor allem genannt sind hier Busse für den ÖPNV. Dies gilt für:
  • Verträge über Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen
  • öffentliche Dienstleistungsaufträge (z.B. ÖPNV-Busse)
  • Dienstleistungsaufträge über Verkehrsdienste (z.B. Paket- und Postdienste, Abholung von Siedlungsabfällen)

Was sind die Mindestziele?

Es gelten unterschiedliche Mindestziele für verschiedene Fahrzeugtypen. Diese lauten wie folgt:
  • für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge: im ersten und zweiten Referenzzeitraum gilt eine Beschaffungsquote von 38,5 %
  • für Lkws: im ersten Zeitraum beträgt die Beschaffungsquote 10 % und im zweiten Zeitraum dann 15 %
  • Busse im ÖPNV: 45 % im ersten Zeitraum und 65 % im zweiten Zeitraum der beschafften Busse müssen mindestens emissionsarm sein.
Bereits vorhandene oder nachgerüstete klimaschonende Fahrzeuge können mit einbezogen werden.
Die EU hat für ÖPNV-Busse ein weiteres Mindestziel festgelegt. So müssen mindestens die Hälfte alle angeschafften Busse bis zum Ende des zweiten Referenzzeitraums komplett emissionsfrei (Ausstoß von weniger als 1 Gramm CO2/km) sein. Auch Oberleitungs- und Plugin-Hybrid-Busse dürfen in der Beschaffungsquote berücksichtigt werden.
Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen, die nicht an die Mindestziele und Beschaffungsquoten gebunden sind. Diese umfassen Einsatzfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr, den Katastrophenschutz, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, reine Reisebusse, zwei-, drei- und bestimmte vierrädrige Fahrzeuge, Kettenfahrzeuge sowie spezielle Arbeitsfahrzeuge, die nicht zur Personen- oder Güterbeförderung geeignet sind.
Die Beschaffungsquoten können unter den Ländern aufgeteilt werden d.h., dass sich auch mehrere Länder zusammentun und Branchenvereinbarungen beschließen können, was vor allem dem ländlichen Raum zu Gute kommen könnte.

Messung und Umsetzung

Ob die Mindestziele erreicht wurden, wird bei Pkws und leichten Nutzfahrzeugen anhand von Grenzen zu CO2- und Luftschadstoffemissionen gemessen. Bei Lkws und Bussen jedoch auf der Grundlage von Nutzung alternativer Kraftstoffe. Diese dürfen jedoch nicht mit konventionellen, fossilen Kraftstoffen gemischt werden, womit Hybrid-Busse ausgeschlossen werden.
Ziel des Gesetzes ist es neben der Reduktion von CO2-Emissionen, das Angebot an klimafreundlichen Fahrzeugen der Fahrzeugindustrie durch die erhöhte Nachfrage zu steigern (im Sinne eines “Nachfrageimpulses”). Somit sollen klimafreundliche Fahrzeuge auf lange Sicht günstiger im Erwerb werden. Für die erfolgreiche Umsetzung muss zunächst jedoch sichergestellt sein, dass genug Fahrzeuge im ersten Referenzzeitraum verfügbar sind und somit die Quoten erreicht werden können. Für die Einhaltung der Mindestziele sind sowohl die einzelnen Bundesländer als auch der Bund verantwortlich. Um die Umstellung auf klimafreundliche Fahrzeuge zu unterstützen, gibt es Förderungen sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene.
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