M3E Team

8. Apr. 2021 · 6 min read

Am 12. April startet Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort" – Jetzt informieren!

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine weitere Fördermaßnahme geschaffen, um den Ladeinfrastruktur-Aufbau in Deutschland zu beschleunigen und insbesondere die Alltagsmobilität mit Elektrofahrzeugen zu unterstützen.
Mit dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort” soll die Installation von Ladepunkten an Orten unterstützt werden, an denen die Menschen im Alltag parken: an Restaurants, Geschäften und Supermärkten sowie kommunalen Einrichtungen, wie Sportplätzen oder Schwimmbädern. Durch vermehrte Lademöglichkeiten „vor Ort“ sollen auch diejenigen, die keine Möglichkeit haben, ihr Elektroauto zuhause oder am Arbeitsplatz zu laden, zum Umstieg auf die E-Mobilität ermuntert werden.
Das Fördertopf „Ladeinfrastruktur vor Ort” ist mit insgesamt 300 Millionen Euro ausgestattet. Bis zu 80 Prozent der Anschaffungskosten können darüber abgedeckt werden. Ein Antrag auf Förderung kann ab dem 12. April 2021 bis zum Ende des Jahres bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden. Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur vor Ort dann bis zum 31.12.2022.
„Wir bauen die Ladeinfrastruktur dort auf, wo sie im Alltag gebraucht wird und das ist bei den Menschen ,vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen. Damit unterstützen wir eine Lösung für all die Menschen, die weder zuhause noch beim Arbeitgeber laden können. Mit den 300 Millionen Euro Förderung bringen wir noch mehr Lademöglichkeiten genau dorthin, wo die Autos ohnehin schon parken“, erklärt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

„Ladeinfrastruktur vor Ort“ bietet Gelegenheit zum kostengünstigen Aufbau von Ladepunkten

Die neue Förderung wird es insbesondere den aktuell von der Corona-Pandemie stark betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Hotel- und Gastgewerbes sowie des Einzelhandels ermöglichen, kostengünstig Ladestationen zu errichten und so ihre Attraktivität für Kunden zu erhöhen. Insbesondere im ländlichen Raum verfügen Einrichtungen oft über eine große Anzahl von Stellplätzen oder ausreichend Platz, um Ladepunkte einzurichten.
Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort” ist als Ergänzung des bundesweiten Förderkonzeptes „Gesamtsystem Ladeinfrastruktur“ gedacht, zu dem auch die Fördermaßnahme für privates Laden zu Hause und beim Arbeitgeber gehört, die kürzlich verdoppelt wurde auf 400 Millionen Euro. Weitere Förderprogramme für den Ladeinfrastruktur-Ausbau sind vorgesehen. In diesem Frühjahr wird die Neuauflage der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“, in deren Rahmen bereits mehr als 30.000 öffentliche Normal- und Schnellladepunkte zwischen 2017 und 2020 bezuschusst wurden, mit einem Volumen von 500 Millionen Euro aufgelegt. Kurz darauf soll im Sommer 2021 ein weiteres Förderprogramm für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte mit einem Gesamtvolumen von 350 Millionen starten.

Anforderungen und Leistungen des Programms

Das Fördermaßnahme „Ladeinfrastruktur vor Ort” in ihren wesentlichen Details:
  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt und richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie kommunale Unternehmen.
  • Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre darf der maximale Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro nicht überstiegen werden.
  • Die Errichtung von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) mit 11 kW bis 22 kW Leistung wird mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten gefördert – maximal 4.000 Euro pro Ladepunkt.
  • Die Anschluss- und Installationskosten an das Niederspannungsnetz können in einer Höhe von bis zu 80 Prozent gefördert werden – maximal 10.000 Euro pro Standort.
  • Bei der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur (DC) mit 22 kW bis 50 kW Leistung werden bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten gefördert – maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt.
  • Der Anschluss an das Mittelspannungsnetz kann bis zu einer Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst werden – maximal 100.000 Euro pro Standort.
  • Eine kombinierte Errichtung der LIS mit einem Pufferspeicher ist ebenfalls möglich, die maximale Förderhöhe liegt analog zum dazugehörigen Netzanschluss.
  • Wenn Zugangsbeschränkungen zum Ladepunkt existieren (halböffentliche Ladepunkte), sinkt die maximale Förderquote auf 50 Prozent. Die Zugänglichkeit zur Lademöglichkeit muss an mindestens 6 Tagen in der Woche für jeweils mindestens 12 Stunden gegeben sein.
  • Die Ladestation muss vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Die Ladeinfrastruktur muss mit Ökostrom versorgt werden.
Haben Sie Fragen zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort” und wünschen sich Unterstützung? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie die Antragstellung bis zur erfolgreichen Bewilligung der Fördergelder ganz bequem von den M3E-Fördermittelexperten übernehmen. So sparen Sie sich den aufwändigen Beantragungsprozess und profitieren von einer erhöhten Bewilligungswahrscheinlichkeit.
(Bild von andreas160578 Pixabay)

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